Das Dach ist eines der höchstbelasteten Bauteile an einem Gebäude.
Es unterliegt vielzähligen Beanspruchungen, sowohl aus der Nutzung der Konstruktion, den aufgebrachten Materialien, ggf. Wechselspannungen.
Bild: Flachdachbeanspruchung
Artikel: Mittwoch, 18. April 2007 10:05 "Eigentümer sollten Standsicherheit von Gebäuden regelmäßig prüfen" Die Eigentümer von Gebäuden sollten die Standsicherheit der Bauten regelmäßig überprüfen. Diesen Hinweis gibt die Oberste Baubehörde im Bayerischen Innenministerium in einem Hinweisblatt. Anlass ist das Ergebnis der Untersuchung des Unglücks in Bad Reichhall, wonach die große Schneelast weniger die Ursache als vielmehr der Auslöser der Katastrophe war. Dabei hat es sich gezeigt, dass man allgemein bei größeren Gebäuden im Laufe der Jahre prüfen sollte, ob die Statik in Ordnung ist. Deshalb hat die Oberste Baubehörde ein Hinweisblatt herausgegeben, wie Eigentümer mit solchen Gebäuden und der Überprüfung der Standsicherheit umgehen sollten. Das Hinweisblatt des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren können Interessierte im Internet unter www.bauen.bayern.de einsehen oder bei der Obersten Baubehörde, Postfach 220036 in 80535 München anfordern. Auskünfte dazu erteilt auch das Bauamt der Stadt, Telefon 255-165. Auf der Homepage der Stadt kann das Merkblatt ebenfalls herunter geladen werden kann.
Weniger dramatisch, aber durchaus beachtenswert, ist auch der Verlust von Gewährleistungsansprüchen, von Ansprüchen gegenüber dem Gebäudeversicherer.
Die Allgemein anerkannten Regeln der Technik, u. a. die Fachregel für Abdichtungen des Deutschen Dachdeckerhandwerks, wie auch Normen aus diesem Bereich, weisen eindeutig darauf hin, dass die Lebensdauer eines Daches nur dann erreicht werden kann, wenn dieses regelmäßig gewartet, bei älteren Dächern durch einen Sachverständigen inspiziert werden.
Zu berücksichtigen sind auch Normen aus dem Bereich der Entwässerung, die schon seit vielen Jahren die Anforderungen festgelegt haben, dass Entwässerungseinrichtungen 2 x jährlich zu überprüfen sind. Dazu gehören auch Dachentwässerungen.
Das Fehlen von Notüberläufen, hier kann es zu einem Wasseranstau auf dem Dach, in der Regel Flachdächer, kommen, wenn diese nicht vorhanden sind und ein Rückstau in den Entwässerungsleitungen stattfindet, kann zu einer dauerhaften Überbelastung des Daches führen.
Sollte es zu einem Sturmschaden kommen, so wird in der Regel dieser von einem Sachverständigen geprüft. Sollte dieser zu der Erkenntnis kommen, dass hier aufgrund von nicht erfolgter Wartung und Instandsetzung sich Klebeverbindungen gelöst haben, Vorschäden vorhanden sein, kann der Versicherer den Schaden ablehnen oder zumindest drastisch kürzen.
Hier einige Beispiele anhand einer Bilddokumentation:
Der Weg ist....
Beispiele aus der
Praxis:
Sturmschaden!
Grundregeln für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen
(1) Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen müssen in gewissen Zeitabständen überprüft werden. Hierfür wird der Abschluß eines Inspektions- und
Wartungsvertrages empfohlen, um die regelmäßige Überprüfung und Wartung der Bauteile sicherzustellen. Rechtzeitige Pflege kann die Lebensdauer verlängern und vor größeren Schäden bewahren.
(2)Pflege- und Wartungsmaßnahmen sind zur regelmäßigen Überprüfung der Bauteilflächen erforderlich, um evtl. Veränderungen, Beschädigungen oder Folgeschäden rechtzeitig festzustellen. Je früher
Veränderungen oder Beschädigungen erkannt werden, um so geringer ist der erforderliche Aufwand für die Beseitigung von Folge-schäden und die Kosten für Reparaturen oder andere bestandserhaltende
Maßnahmen.
(3) Die Aufgabe der Inspektion besteht in einer sach- und fachgerechten Überprüfung der vertraglich festgelegten Bauteilflächen, mit der Feststellung des
Istzustandes insbesondere auf die Funktionstauglichkeit.
Die Inspektion bezieht sich auf die Beschaffenheit der freiliegenden Werkstoffe und auf die sichtbaren Veränderungen durch äußere Einwirkungen.
(4) Eine Wartung beinhaltet die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Systemteilen, Einbauteilen und bauteilüblicher Elemente, wie z. B. Entwässerungseinrichtungen, Lüftungen,
Abdeckungen, Einfassungen u. ä.
Die Wartung schließt das Entfernen von funktionsbeeinträchtigenden Schmutzablagerungen ein.
Der von mir in Zusammenarbeit mit der Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen erarbeitete konzipierte Sicherheitscheck basiert auf dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit.
Es ist nicht wirtschaftlich, sein Dach sich selbst zu überlassen, Schäden, Funktionseinschränkungen, Folgeschäden, hohe Sanierungskosten hinzunehmen, ggf. zu provozieren. Es ist wirtschaftlich, notwendige Kleinreparaturen auf der Grundlage eines regelmäßigen Dachchecks durchzuführen, somit eine Planungs- und Finanzsicherheit zu erreichen, notwenige Sanierungen frühzeitig zu beauftragen, unter Einbeziehung der vorhandenen Schichten und somit erforderliche Instandsetzungen und Modernisierungen in einen planbaren Bereich zu bringen.
Die klassischen Inhalte des Sicherheitschecks
01 – Angaben zum Bauvorhaben
02 – Grundlagen
03 – Ortstermine
04 – zum Objekt
05 – Angaben zur Dachabdichtung
06 – sonstige Bauteile
07 – Probenentnahme
08 – Zusammenfassung
09 – Maßnahmen
10 – Fotodokumentation
Wir analysieren in Verbindung mit Kontrollöffnungen, in Verbindung mit einer intensiven Untersuchung, einer Besichtigung der Bauteile, ggf. auch der Konstruktion, auf der Grundlage evtl. schon vorhandener Schäden Ihr Dach.
Sie erhalten einen überschaubaren, gut gegliederten, detaillierten Bericht, der Ihnen einen Überblick gewährt über den Zustand Ihrer Dachflächen, sowohl im Bereich der Flächen, wie auch von Durchbrüchen, An- und Abschlüssen, ggf. auch von angrenzenden Bauteilen, mit Empfehlungen von Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig, wenn gewünscht belegt mit einem Zahlenwerk, welche Maßnahmen in welcher Größenordnung kurz-, mittel- oder langfristig sinnvoll erscheinen, um die Lebensdauer des Daches zu gewährleisten, um ggf. Gefahren, die Beeinträchtigung der Standsicherheit auszuschließen.
Sind Sie sicher, dass Ihr Dach noch sicher ist?